Zassenhaus

Zassenhaus Pfeffermühle SPEYER antik, 12 cm, mit Kurbel - #021202

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Zassenhaus Pfeffermühle SPEYER, 12 cm, Antik, mit Kurbel

Speyer ist eine der ältesten Städte Deutschlands, sie verbindet Tradition mit Moderne. Das trifft auch auf die Pfeffermühle SPEYER von Zassenhaus zu. Das Buchenholz mit der attraktiven Maserung ist in antik gebeizt erhältlich. Es harmoniert sehr gut mit der runden Form, die wie ein Turm in einer Spitze mündet. Der Clou ist die formschöne Kurbel. Sie ist ideal, wenn Sie größere Mengen Pfeffer, Salz oder getrocknete Kräuter mahlen möchten. Das patentierte Mahlwerk aus Hochleistungskeramik passt sich Ihren Wünschen an. Auf einer Skala stellen Sie den Mahlgrad von extrafein bis grob ein. Das verschleiß- und korrosionsfreie Mahlwerk liefert Ihnen zuverlässig und schnell Ihr Gewürz. Da sich die Skala am Mühlenboden befindet, bleibt Ihre Einstellung nach dem Befüllen erhalten. Wie auch die übrigen Mühlen von Zassenhaus ist das Modell SPEYER bis ins Detail durchdacht.

Produktinformationen:

  • Mühlen-Art: Pfeffermühle
  • Material: Antik
  • Höhe: 12 cm
  • Durchmesser: 6 cm
  • Gewicht: 0,21 kg
  • Mahlgrad stufenlos verstellbar, von (1) pulverfein bis (6) grob gemörsert
  • Mahlwerk aus Hochleistungs-Keramik
Herstellergarantie

Es besteht eine Herstellergarantie auf das Mahlwerk (weitere Informationen und Hinweise zur Garantie siehe unten!) seitens des Garantiegebers
 
Zassenhaus International GmbH
Höhscheider Weg 29
42699 Solingen
 
mit einer Dauer von 25 Jahren.
 
Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist europaweit.
Die entsprechenden Garantiebedingungen finden Sie hier:

https://www.zassenhaus.com/garantiebedingungen
 
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Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus einem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt. Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.